Das Wichtigste in Kürze
Der offizielle Ablauf der Gesetzwerdung in Österreich und der tatsächliche Entscheidungsprozess unterscheiden sich erheblich. Bei der Einflussnahme besteht eine Mehrklassengesellschaft, abhängig vom einzelnen Gesetzesvorhaben.
Die meisten Unternehmen und Organisationen erfahren von Entwürfen außerhalb ihrer Kernthemen zu spät oder gar nicht. Künstliche Intelligenz ersetzt dabei keine Public-Affairs-Profis, sie verschafft ihnen Zeit.
Der offizielle Weg der Gesetzgebung und die tatsächliche Einflussnahme
Zunächst skizzierte Rechtsanwalt Hans Kristoferitsch von CERHA HEMPEL den formalen Ablauf, wie in Österreich aus einem Vorhaben ein Gesetz wird. Anschließend leitete er augenzwinkernd weiter an Peter Köppl: für alles, was in keinem Ablaufdiagramm steht.
Denn das Begutachtungsverfahren ist der sichtbare Teil eines Prozesses, der lange vorher beginnt. Peter Köppl, Managing Partner von Mastermind Public Affairs Consulting und Präsident der Österreichischen Public Affairs Vereinigung, beschrieb in seiner Keynote den vorpolitischen Prozess: wo Positionen entstehen, welche Rolle Netzwerke und Sozialpartner spielen, und warum es bei der Einflussnahme eine Mehrklassengesellschaft gibt – abhängig vom jeweiligen Gesetzesvorhaben.
Wer zur ersten „Klasse" zählt, redet mit, bevor ein Entwurf geschrieben ist. Für alle anderen bleibt der formelle Weg. Auf die Frage, ob sich ein Land voller kleiner und mittlerer Unternehmen professionelle Interessenvertretung überhaupt leisten kann, antwortete Köppl, dass viele seiner Klienten genau solche Unternehmen sind. Frei nach dem Branchen-Motto: „Public Affairs ist teuer. Keine Public Affairs ist noch teurer."
Das Begutachtungsverfahren selbst hält er zwar für ein echtes Beteiligungsinstrument. Allerdings sei es komplexer und intransparenter als in Deutschland oder Brüssel.
Woran es in der Praxis scheitert
Charlott Gottsauner-Wolf ist im Team Stakeholdermanagement und Public Affairs bei der Wiener Stadtwerke Gruppe. Sie konnte Einblicke aus der Praxis eines Unternehmens geben, das den Codara Legislative Radar seit einigen Monaten im Probebetrieb testet.
Bei den Kernthemen ist ein großes öffentliches Unternehmen ohnehin informiert, denn dort wird es eingebunden. Bei allen darüber hinausgehenden Vorhaben muss es sich selbst informieren. Und genau dort entsteht die Lücke: Themen, die wichtig sind, aber nicht zum eigentlichen Tagesgeschäft des Unternehmens gehören, können unbemerkt bleiben, bis die Frist abgelaufen ist.
Michael Wacha, Senior Manager bei CONSULTING AG, begleitet als externer Berater große Interessenvertretungen und schilderte deren Herausforderungen im Zusammenhang mit Gesetzesentwürfen. Die Größe, österreichweit verteilte Standorte sowie die Vielzahl an Ebenen und Fachbereichen machen es schwer, die Information überhaupt bis zu den betroffenen Mitgliedern zu bringen. Der Rückweg ist noch schwieriger: Zunächst müssen Positionen eingesammelt, abgeglichen und abgestimmt werden, bevor eine Stellungnahme herausgehen kann. In der Zentrale weiß zudem niemand zuverlässig, welches Vorhaben für welches Mitglied relevant ist.
Ersetzt KI die Public-Affairs-Arbeit?
Bei dieser Frage war sich das Panel einig. Entsprechend lautet der Rat von Gottsauner-Wolf an Unternehmen, die KI im Begutachtungsverfahren einsetzen wollen: Zunächst muss klar sein, welche eigenen Themen und Positionen es gibt. Erst dann lässt sich Technologie sinnvoll einsetzen.
KI kann die Arbeit davor übernehmen: Vorhaben finden, ihre Tragweite einordnen, Unterlagen erschließen und einen Erstentwurf vorbereiten. Die Entscheidung, welche Position ein Unternehmen bezieht, übernimmt sie nicht.
Demo: Codara Legislative Radar
Bernhard Landrichter, CEO von Codara, präsentierte den Legislative Radar an einem echten Gesetzesentwurf: relevante Vorhaben finden, ihren Impact für die eigenen Abteilungen und Rechtsgebiete bewerten, und die Stellungnahme als Erstentwurf vorbereiten. Jede Bewertung wird mit Quellen belegt, bis hin zur Fundstelle im Entwurf.
Der Legislative Radar führt nationale Entwürfe und EU-Verfahren an einem Ort zusammen, gefiltert nach dem Profil des jeweiligen Unternehmens. Wie das im Detail funktioniert, zeigt die Produktseite zum Legislative Radar.
Die Schwerpunkte des Abends
Erstens: Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt ist berechtigt, aber sie darf nicht zum Argument gegen das Begutachtungsverfahren werden. Für die meisten Unternehmen ist es der einzige formelle Zugang, den sie haben.
Zweitens: Eine Stellungnahme wirkt über den jeweiligen Entwurf hinaus. Sie legt eine Position aktenkundig fest: für die parlamentarische Phase, für die nächste Novelle und für die Vollzugspraxis.
Drittens: Es scheitert selten am Willen. Es ist eher eine Zeitfrage. Wenn eine Stellungnahme durch mehrere Fachbereiche und Freigabestufen muss, dauert dieser Prozess eine gewisse Mindestzeit, die sich nicht verkürzen lässt.
Fazit
In Österreich darf jeder mitreden. Für eine Stellungnahme braucht es keine besondere Berechtigung. Wichtig sind engagierte Menschen, Zeit und die Information, dass es überhaupt etwas zu sagen gibt. An dieser dritten Voraussetzung scheitern die meisten. Wer früh genug Bescheid weiß, kann entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt. Wer es zu spät erfährt, hat diese Option nicht.
Fotogalerie
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